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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

The Information Lab Deutschland GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Beauftragung von IT-Dienstleistungen, für den Verkauf und die Vermietung von
Standardsoftware sowie für im Rahmen des Kauf- bzw. Mietvertrages vereinbarte Dienstleistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der TIL The Information Lab Deutschland GmbH (im Folgenden „TIL“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB von TIL in der zum Zeitpunkt der Vertragserklärung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für den künftigen Abschluss gleichartiger Verträge zwischen TIL und dem Kunden, ohne dass TIL in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen
muss.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kundenwerden nicht anerkannt, auch wenn TIL ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4. Im Einzelfallgetroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Angebote von TIL sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als bindend bezeichnet. Die Bestellung von IT-Dienstleistungen odereiner Software durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist TIL berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei TIL anzunehmen.

2.2 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Dienstleistung bzw. Lieferung/Bereitstellung der Software an den Kunden erklärt werden.

3. Leistungszeit und Leistungsort

3.1. TIL wird Arbeitszeit und Arbeitsort hinsichtlich der Erbringung von IT-Dienstleistungen eigenverantwortlich bestimmen, sofern die Parteien nichts Anderweitiges vereinbart haben

3.2. Zeiten der Leistungserbringung, erhöhte Vergütung

a) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, soweit TIL sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt hat. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

b) Liefer- oder Leistungsfristen sind eingehalten, wenn TIL innerhalb der Frist mit der Lieferung oder mit der Leistungserbringung beginnt.

c) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, erbringt TIL sämtliche Leistungen zu ihren Geschäftszeiten. Diese sind Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Ergänzend gilt:

□ Die Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr gilt als Tageszeit

□ die Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr gilt als Abendzeit

□ die Zeit von 22:00 Uhr bis 09:00 Uhr als Nachtzeit.

Verlangt der Kunde die Leistungserbringung außerhalb der Geschäftszeiten von TIL, werden folgende Zuschläge erhoben:

Wochentag Tageszeit Abendzeit Nachtzeit
Mo bis Fr kein Zuschlag 50% 100%
Sa., So., Feiertage 100% 100% 100%

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Qualität von IT-Dienst- und Beratungsleistungen wesentlich von der Mitarbeit des Kunden als Auftraggeber abhängt. Der Kunde stellt TIL sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2. Arbeitserbringung beim Kunden

TIL wird, soweit vereinbart oder erforderlich, Leistungen vor Ort am Geschäftssitz des Kunden erbringen. Der Kunde stellt TIL einen Arbeitsplatz in seinen Räumlichkeiten bereit. Der Arbeitsplatz hat die für die Erbringung von IT-Dienstleistungen erforderlichen zeitgemäßen Ausstattungsmerkmale. Dies sind jedenfalls Stromanschluss, Internetanschluss und Netzwerkzugang.

4.3. TIL fordert die für das Projekt erforderlichen Informationen und Mitwirkungsleistungen bei dem Kunden an. Der Kunde sorgt dafür, dass TIL alle für die Ausführung der geschuldeten Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und die erforderlichen technischen Einrichtungen vorgenommen werden. Der Kunde teilt TIL alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Unterlagen, Vorgänge und Umstände mit. Dies gilt auch für solche, die dem Kunden erst während der Laufzeit des Projektes bekannt werden. TIL ist nicht verpflichtet, die vom Kunden
bereitgestellten Informationen auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Kunde wird für das Projekt einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der mit den dafür notwendigen Kompetenzen ausgestattet ist.

4.4. Verzögerungen

Kosten für Verzögerungen, insbesondere zusätzliche Beratertage, die infolge eines Verstoßes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten entstehen, dazu zählen auch insbesondere solche Tage, in denen TIL seine Berater aufgrund der Projektplanung nachweislich nicht anderweitig einbinden kann, trägt der Kunde.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1. Alle im freibleibenden Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung bzw. in sonstigen Vertragsunterlagen genannten Vergütungen sind Nettovergütungen. Sie verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer

5.2. Sofern sich die Leistungserbringung über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen erstreckt, ist TIL berechtigt, Abschlagsrechnungen nach Leistungsfortschritt zu stellen. Diese erfolgen in der Regel im Abstand von vier Wochen.

5.3. TIL wird die Vergütungen bei Lieferung bzw. Erbringung der jeweiligen Leistungen in Rechnung stellen. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden in Abzug gebracht.

5.4. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungseingang beim Kunden zur Zahlung fällig

6. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot, Zurückbehaltungsrechte

6.1. Der Kunde kann gegen Forderungen von TIL nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Forderungen aufrechnen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.

6.2. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TIL an Dritte abtreten. TIL wird die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund und nur nach billigem Ermessen verweigern.

6.3. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages kann der Kunde nur im Hinblick auf das jeweilige Vertragsverhältnis geltend machen.

7. Eigentumsvorbehalt

Bei Kaufvertragsschluss erwirbt der Kunde das Eigentum an gelieferten Sachen erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.

8. Rechteeinräumung

8.1. TIL teilt dem Kunden im freibleibenden Angebot für einen Verkauf bzw. für die Vermietung von Standardsoftware mit, welche Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers für die betreffende Software gelten und wo der Kunde diese abrufen kann. Im Übrigen gilt: Soweit zwischen den nachfolgenden Bestimmungen und den für die gekaufte oder gemietete Software geltenden Lizenzbedingungen des Herstellers Widersprüche bestehen sollten, haben die Lizenzbedingungen des Herstellers Vorrang.

8.2. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts für die Nutzung von Kauflizenzen gemäß Ziffer5. dieser AGB ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung
der Vertragssoftware in dem in diesen AGB und den Lizenzbedingungen des Herstellers eingeräumten Umfang.

Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts für die Nutzung von Mietlizenzen gemäß Ziffer 5. dieser AGB ein nicht ausschließliches, zeitlich beschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware in dem in diesen AGB und den Lizenzbedingungen des Herstellers eingeräumten Umfang.

Vor vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß Ziffer 5. dieser AGB stehen sämtliche Datenträgersowie eine etwaig übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt gemäß vorstehender Ziffer 7. Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl
natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Kauf- oder Mietlizenz entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach den Lizenzbedingungen des Herstellers. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizensieren, sie drahtgebunden oderdrahtlos öffentlich wiederzugeben oderzugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Ziffer 8.4. bleibt unberührt.

8.3. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde wird auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen.

8.4. Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird der Verkäufer die ihm zustehenden Rechte geltend machen.

8.5. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden.

9. Haftung

Die Haftung von TIL richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt

9.1. Auf Schadensersatz haftet TIL – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TIL vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartnerregelmäßig vertraut und vertrauen darf, bspw. die Lieferung von Standardsoftware oder die Erbringung von IT-Dienstleistungen); in diesem Fall ist die Haftung von TIL jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

9.2. Die sich aus vorstehender Ziffer 9.1. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden TIL nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit TIL einen Mangelarglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und weiteren gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen verschuldensunabhängiger Haftung.

9.3. Datensicherung

Der Kunde muss eine regelmäßige Datensicherung nach neustem Stand der Technik durchführen. Bei einem von TIL verschuldeten Datenverlust haftet TIL deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

9.4. Rechtsverletzung

Geht ein Dritter gegen den Kunden wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen dem Kunden und TIL vor, räumt der Kunde TIL die Möglichkeit ein, die Rechtsverletzung zu beheben. Dies kann durch Verhandlungen mit dem Dritten oder durch Lieferung einer Vertragsleistung, die die Rechte des Dritten nicht verletzt, erfolgen.

9.5. Höhere Gewalt

a) Fälle höherer Gewalt entbinden beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkungen von ihren jeweiligen Liefer-, Leistungs- und Annahmepflichten. Die Vertragsparteien werden sich über alle Fälle höherer Gewalt (sowohl deren Beginn wie deren Beendigung) unverzüglich gegenseitig schriftlich informieren, und zwar innerhalb von drei Tagen ab dem Datum, zu dem sie davon Kenntnis erhalten.

b) Als höhere Gewalt gelten Geschehnisse, die von keiner Partei zu vertreten sind, welche die Durchführung des Vertrages erheblich erschweren, beeinträchtigen oder vereiteln können und die keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisen, wie z.B. Krieg, Ausschreitungen, hoheitliche Verfügungen, Mobilmachung, Terrorismus, Brand, Naturkatastrophen, sofern eine Partei deshalb daran gehindert ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

10. Verjährung

10.1. Die Verjährungsfrist beträgt</p

a) bei Sachmängeln für Rückzahlungsansprüchen wegen Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Ware, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;

b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Ware;

c) bei Rechtsmängeln zwei Jahre;

d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

10.2. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie oder Arglist, bei Ansprüchen des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Ansprüchen wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsregeln.

11. Laufzeit

11.1. Sofern der Vertrag eine feste Laufzeit, ggf. mit Verlängerungsklausel(n) enthält, ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen, soweit nicht Abweichendes geregelt ist.

11.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3. TIL ist insbesonderedann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen aus dem Vertrag mehr als zwei Monate in Verzug ist.

11.4. Jede Kündigung entfaltet Wirksamkeit zunächst nur hinsichtlich des jeweils betroffenen Leistungsbestandteiles. Soweit eine derartige Kündigung eines oder mehrerer Leistungsbestandteile für die andere Vertragspartei unzumutbar ist, kann diese binnen vier Wochen nach Erhalt der Einzelkündigung den gesamten Vertrag kündigen.

11.5. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

12. Datenschutz

Beide Parteien sind verpflichtet, die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSVGO – EU-Datenschutz-Grundverordnung) zu beachten und auch ihre Mitarbeiter oder Beauftragte auf den Datenschutz zu verpflichten (§ 5 BDSG). Soweit erforderlich, werden die durch TIL einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Erfordernisse in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geregelt.

13. Geheimhaltung; Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

13.1. Geheimhaltung

a) TIL und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen, Daten und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwenden.

b) Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung von an TIL übergebene Unterlagen haftet nur der Kunde. TIL ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Sollte TIL aufgrund der Benutzung solcher Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde TIL von allen in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Kosten frei.

13.2 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

TIL verpflichtet sich, die an TIL zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. TIL wird die zur Verfügung gestellten Unterlagen während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartnerzurückgeben, sofern nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

14. Einschaltung Dritter, Abwerbeverbot

TIL ist grundsätzlich berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen (Subunternehmer).Jede Leistungserbringung durch Dritte ist dem Kunden im Vorhinein anzuzeigen und bedarf der Zustimmung des Kunden. Der Kunde darf einer Leistungserbringung durch Dritte nur aus sachlichem Grund und nach billigem Ermessen widersprechen. TIL steht für deren Leistungen wie für eigene Leistungen ein (Erfüllungsgehilfen).

15. Schlussbestimmungen

15.1. Schriftform

a) Sämtliche Änderungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet werden. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.

b) Alle wichtigen Vertragserklärungen (z.B. Kündigungen, Fristsetzungen) müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Die Schriftform ist auch durch Übersendung per Telefax gewahrt.

15.2 Vertragsbestandteile / Anlagen

Der mit dem Kunden geschlossene Vertrag nebst etwaigen Anlagen ist abschließend und umfasst die vollständigen Vereinbarungen der Parteien. Insbesondere sind frühere Vereinbarungen, Präsentationen, Werbeprospekte, etc., nicht Vertragsbestandteil.

15.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

15.4. Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass Software oder Dokumentationen in verschiedenen Modulen auch in englischer Sprache abgefasst sein können.

15.5. Gerichtsstand istHamburg,soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

The Information Lab Deutschland GmbH

Kaiser-Wilhelm-Straße 93

20355 Hamburg

Telefon: 040 210 9181 80

www.theinformationlab.de

 

Geschäftsführer: Reeno Grummer

Handelsregister-Nummer: HRB 132800

Ust-ID: DE 296139131